Unsere AGB für E-Lastenräder und -Fahrräder

  1. Geltungsbereich und Registrierung

[1] Die Connected Mobility GmbH, im Folgenden „CMD“ genannt, vermietet e-Lastenräder und e-Fahrräder, im Folgenden „Fahrräder“ genannt, an registrierte Kunden, im Folgenden „Nutzer“ genannt. Die Nutzer können nach erfolgter Registrierung Fahrräder an den von der CMD betriebenen Stationen anmieten. Die Identifizierung des Nutzers an einer Station erfolgt mittels der Velocity- Smartphone-Applikation oder online über das Webportal.

[2] Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen den Nutzern und CMD. Sie gelten ausschließlich. Anderslautende Geschäftsbedingungen der Nutzer finden auch dann keine Anwendung, wenn CMD diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

[3] In diesem Dokument werden Formulierungen wie „der Nutzer“ geschlechtsneutral verwendet.

[4] Eine Vermietung von Fahrrädern erfolgt ausschließlich an Nutzer, die sich zuvor in der Velocity-Smartphone-Applikation registriert haben. Die erfolgreiche Registrierung begründet eine Mitgliedschaft im System von Velocity.

[5] Im Zuge der Registrierung akzeptiert jeder Nutzer die vorliegenden AGB. Diese AGB stellen gleichzeitig die Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Fahrräder und Stationen dar.

[6] Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer

a) eine natürliche volljährige Person zu sein;noch nicht bei Velocity registriert zu sein (es ist keine doppelte Registrierung möglich);
b) mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertraut und im Stande zu sein, mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen
c) über ein Bankkonto in den SEPA-Ländern oder über eine Mastercard oder VISA zu verfügen;
d) Zugang zu einer E-Mail-Adresse zu haben.

[7] Das Anmieten von Fahrrädern ist über die Velocity-Smartphone- Applikation möglich.

[8] Der Nutzer willigt in eine Bonitäts- und Identitätsprüfung und der Weitergabe der zu diesem Zweck erforderlichen Daten ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich.

[9] Für die Registrierung kann eine Gebühr erhoben werden. CMD behält sich vor, den Nutzer nach Bezahlung der Gebühr freizuschalten.

[10] Der Nutzer ist verpflichtet, CMD über etwaige während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Änderungen der persönlichen Anschrift oder der Angaben für den Zahlungsverkehr (Bankverbindung).

  1. Entnahme und Rückgabe eines Fahrrades

[11] In der Stadt Düsseldorf betreibt CMD an unterschiedlichen Standorten Stationen, deren Funktionen insbesondere das Entriegeln, Laden und Verriegeln/Abschließen von Fahrrädern sind.

Diese Stationen bestehen aus einem Terminal mit inkludierter Stromversorgung und einer Traverse, an welcher sich Verriegelungseinheiten für die Fahrräder befinden.

[12] Vor dem Mietbeginn hat der Nutzer die Möglichkeit, ein Fahrrad im Voraus über die Smartphone-Applikation zu reservieren.

[13] Die Entnahme eines Fahrrades wird vom Nutzer initiiert. Dazu identifiziert sich der Nutzer mittels Smartphone-Applikation. Der Nutzer bestätigt dabei die Entriegelung eines Fahrrades.

[14] Mit der Entriegelung eines Fahrrades wird ein Mietvertrag zwischen dem Nutzer und CMD begründet. Die Nutzung beginnt zum Zeitpunkt der Entriegelung und endet mit erfolgreicher Rückgabe an der CMD Ausgangsstation.

[15] Die Rückgabe eines Fahrrades erfolgt durch dessen Einschieben in die freie Verriegelungseinheit einer von CMD betriebenen Station und durch die manuelle oder automatische Schließung des Fahrradschlosses sowie die Rückgabebestätigung in der Smartphone-Applikation. Erstnach erfolgreicher Rückgabebestätigung wird die Buchung beendet. Erfolgt keine erfolgreiche Rückgabebestätigung, läuft die Buchung weiter.

[16] Die Station zeigt reservierte Fahrräder durch blaue Leuchtdioden links und rechts neben den Verriegelungseinheiten an. Freie Verriegelungseinheiten sind durch grüne Leuchtdioden erkennbar. Deaktivierte Verriegelungseinheiten sind durch inaktive Leuchtdioden gekennzeichnet und können nicht für eine Rückgabe von Fahrrädern genutzt werden. Die erfolgreiche Rückgabe durch Einschieben des Fahrrades, Schließung des Fahrradschlosses und die Rückgabebestätigung in der Smartphone-Applikation werden durch ein grünes Blinken der entsprechenden Leuchtdioden und einer Bestätigung in der Smartphone-Applikation angezeigt. Ein anderes Signal der Leuchtdioden, insbesondere ein rotes Blinken oder das Ausbleiben eines Signals bedeutet, dass der Rückgabeversuch nicht erfolgreich war und der Mietvorgang weiterläuft.

[17] Wird von der Station keine positive Bestätigung der Rückgabe in Form des grünen Blinkens der Leuchtdioden und einer in der Smartphone-Applikation bestätigten Rückgabe angezeigt, sind die Anweisungen in der App zu befolgen. Zusätzlich verpflichtet sich der Nutzer, die fehlgeschlagene Rückgabe CMD unverzüglich telefonisch mitzuteilen und bis zu 30 Minuten an der Station bis zum Eintreffen eines CMD Service-Mitarbeiters zu warten. Erfolgt keine positive Bestätigung der Rückgabe und keine telefonische Mitteilung des Nutzers an CMD, wird der Mietvorgang mindestens bis zum Erreichen der Höchstnutzungsdauer von 12 Stunden gemäß Par. [29] weiterberechnet. Zusätzlich wird der Einsatz eines Außendienstmitarbeiters gemäß der Schadenspauschale in Par.[46] in Rechnung gestellt.

[18] Die Fahrräder sind mit Schlössern ausgestattet, durch die sie auch außerhalb der Stationen für einen Zwischenstopp gesichert werden können. Die Verriegelung erfolgt je nach Fahrradtyp manuell oder über die Smartphone-Applikation. Die Entriegelung im Falle eines Zwischenstopps erfolgt ausschließlich über die Velocity- Smartphone-Applikation.

[19] Ein zwischenzeitliches Abstellen des Fahrrades an einem anderen Ort erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Durch eine Nutzung des Schlosses außerhalb einer Station wird die entgeltpflichtige Nutzung nicht beendet.

  1. Nutzung eines Fahrrades

[20] Das Fahrrad darf vom Nutzer nur für Fahrten verwendet werden, deren Start und Ziel an der gleichen von CMD betriebenen Stationen ist. Beim Abstellen des Fahrrades sind außerdem insbesondere die gültige Straßenverkehrsordnung bzw. entsprechende Regelungen zu befolgen. Für Schäden, die CMD durch ein unvorschriftsmäßiges Abstellen entstehen, haftet der Nutzer vollumfänglich.

[21] Der Nutzer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den entnommenen Fahrrädern. Das Fahrrad ist derart zu behandeln, dass sich sein Zustand zwischen Entnahme und Rückgabe nicht über die übliche Abnutzung hinaus verschlechtert.

[22] Die Modelle „Velocity Cargo“ haben ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 190 kg bei einem Fahrzeuggewicht von 50 kg, die nicht überschritten werden dürfen. Die maximale Zuladung für den Gepäckträger (hinten) beträgt 15 kg, die maximale Zuladung der Frontbox beträgt hingegen 50kg. Die Modelle „Velocity Pedelec“ haben ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 180 kg bei einem Fahrzeuggewicht von 25 kg, die nicht überschritten werden dürfen. Die maximale Zuladung für den Gepäckträger (hinten) beträgt 15 kg. Der Transport von Gütern mit Hilfe der Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Transportgüter müssen ordnungsgemäß gesichert werden. Die Modelle „KinderCabrio“ haben ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 185 kg bei einem Fahrzeuggewicht von 46 kg, die nicht überschritten werden dürfen. Die maximale Zuladung für die Transportbox beträgt 85kg. In den Modellen „KinderCabrio“ dürfen Kinder bis zu einer Größe von 120 cm transportiert werden. Der Transport von Säuglingen, die noch nicht allein sitzen können, ist verboten. 

[23] Zur eigenen Sicherheit muss sich der Nutzer vor Benutzung des Fahrrades über dessen Verkehrstauglichkeit vergewissern und sich mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen. Dazu stellt CMD den Nutzern eine entsprechende Prüfanleitung zur Verfügung,  die eine Anleitung zur Augenscheinprüfung von Bremsen, Licht, Rahmen und Reifendruck beinhaltet. Die Verpflichtung von CMD, das Fahrrad in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen (Par. [33]), bleibt hiervon unberührt. Liegt zum Zeitpunkt der Entnahme ein Mangel am Fahrrad vor, so kann der Nutzer das Fahrrad nach Mitteilung des Mangels an CMD an der Entnahmestation zurückgeben und, falls verfügbar, gegen ein anderes Fahrrad austauschen.

[24] Während der Mietzeit in Erscheinung tretende Mängel am Fahrrad sind CMD durch den Nutzer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung hat telefonisch oder via Velocity-Smartphone-Applikation zu erfolgen.

[25] Der Nutzer hat die Verkehrsregeln in Deutschland zu befolgen. CMD empfiehlt zur eigenen Sicherheit die Verwendung eines Fahrradhelmes.

[26] Eine Nutzung ist ausschließlich im Stadtgebiet Düsseldorf zulässig.

[27] Dem Nutzer ist es untersagt

a) das Fahrrad unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu fahren;
b) mit dem Fahrrad eine weitere Person oder weitere Personen zu transportieren – mit Ausnahme der Modelle „KinderCabrio“, die explizit für den Personentransport gedacht sind;
c) Personen zu transportieren, die nicht mit den vorhandenen Gurten gesichert sind
d) mit dem Fahrrad Gefahrgut (z.B. leicht entzündliche, explosive oder toxische Güter) zu transportieren;
e) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am Fahrrad auszuführen oder ausführen zu lassen (ausgenommen das Verstellen der Höhe des Sattels und die Korrektur der Position des Vorderlichts);
f) seine Zugangsdaten zu seinem Nutzerkonto an einen Dritten weiterzugeben (sog. „Account-Sharing“).
g) das Fahrrad trotz Feststellung oder augenscheinlicher Feststellbarkeit von Schäden oder Mängeln in Betrieb zu nehmen;
h) mehrere Fahrräder gleichzeitig anzumieten;
i) das Fahrrad zu kommerziellen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es besteht eine gesonderte Vereinbarung mit CMD;
j) mit dem Fahrrad an Presseveranstaltungen, Radsportveranstaltungen, Wettkämpfen und Wettbewerben zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit, Training für Radsportveranstaltungen, Training für Wettkämpfe und Wettbewerbe zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit, Downhill-Fahrten in Bike Parks, Offroad-Fahrten oder Testveranstaltungen ohne vorherige Zustimmung durch CMD teilzunehmen;
k) das Fahrrad mit anderen Verkehrsmitteln zu transportieren (eine Ausnahme stellt der Transport im Schadensfall dar, der vorher in Rücksprache mit dem Kundenservice von CMD besprochen werden muss).

[28] Die Nutzungsdauer ist auf 12 Stunden begrenzt („Höchstnutzungsdauer“). Spätestens mit Ablauf der 12 Stunden muss der Nutzer das Fahrrad an der von CDM betriebenen Ausgangsstation zurückgeben und seine Miete beenden. CMD kann nach Überschreiten der Höchstnutzungsdauer jederzeit die Herausgabe des Fahrrades vom Nutzer verlangen. Nach Überschreiten der Höchstnutzungsdauer wird der Nutzer per Push- Benachrichtigung über das Überschreiten der maximalen Nutzungsdauer informiert. Die Voraussetzung für den Erhalt der Push-Benachrichtigung ist das Aktivieren und Erlauben von Mitteilungen über die Smartphone-Applikation sowie die Nutzung dieser Smartphone-Applikation durch den Nutzer. Nutzungsdauern länger als 12 Stunden können durch eine gesonderte Tarif-Option geregelt sein.

  1. Leistung von CMD und Verfügbarkeit von Fahrrädern und Stationen

[29] CMD ist verpflichtet, dem Nutzer die Fahrräder in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Die Fahrräder werden von CMD einer regelmäßigen Funktions- und Fahrsicherheitskontrolle unterzogen.

[30] Bei Witterungsverhältnissen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die einen schädigungsfreien Betrieb der Stationen und Fahrräder nicht zulassen, behält sich CMD vor, den Betrieb einzelner Stationen oder des gesamten Systems vorübergehend einzustellen.

[31] Ist nach Auffassung von CMD ein verkehrssicheres Fahren eines Fahrrades aufgrund der Witterung nicht möglich, so kann CMD die Möglichkeit zur Entnahme einzelner Fahrräder aus Stationen vorübergehend sperren.

[32] Infolge einer hohen Systemauslastung kann es zu mangelnder Verfügbarkeit von Fahrrädern kommen. Ein Anspruch des Nutzers auf Verfügbarkeit von Fahrrädern besteht nicht.

[33] Aufgrund von Instandhaltungsmaßnahmen (insbesondere Wartung, Reparatur und Inspektion) und aus anderen Gründen (z.B. angrenzende Baustellen, technische Ausfälle, Veranstaltungen, Witterung) können einzelne Stationen, Stellplätze und Fahrräder vorübergehend außer Betrieb sein. In diesem Fall hat der Nutzer kein Anrecht auf eine Preisreduzierung einer bereits gebuchten Option.

[34] In der Smartphone-Applikation hat der Nutzer die Möglichkeit, den aktuellen Ladestand vor der Miete einzusehen. Dieser Ladestand wird nicht während der Nutzung eines Rades aktualisiert. Auf Grundlage dieser Ladestandsangabe ist eine Abschätzung der Reichweite möglich. Ein zusätzlicher Hinweis zu der Reichweite befindet sich in der Velocity Mobility App. Die tatsächliche Reichweite variiert je nach Temperatur, Fahrstil, Fahrergewicht, Alter der Batterie und weiteren Faktoren. CMD gibt keine Garantie für eine bestimmte Reichweite der elektrischen Antriebe.

  1. Störungen des Mietvorgangs/Unfälle/Verlust des Fahrrades

[35] Eine technische Störung während der Nutzung, bei der Entnahme oder bei Rückgabe eines Fahrrades ist CMD unverzüglich telefonisch (0211-54251751) oder per E-Mail (support@cmd.nrw) zu melden.

[36] Wird ein Fahrrad oder eine Station während der Nutzung, Entnahme oder Rückgabe beschädigt, ist der Nutzer verpflichtet, dies CMD unverzüglich mitzuteilen.

[37] Der Nutzer verpflichtet sich, im Falle eines Unfalls mit Beteiligung eines Dritten unverzüglich die Polizei und CMD in Kenntnis zu setzen.

[38] Den Verlust oder die Entwendung (bspw. durch Diebstahl) des Fahrrades während der Mietzeit hat der Nutzer unverzüglich CMD sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an CMD zu übermitteln. Der Nutzer ist verpflichtet, CMD auf Anfrage weitere Informationen über den Vorfall zukommen zu lassen.

  1. Weitergabe von Nutzeraccounts/Zugangsdaten/RFID-Karte

[39] Im Falle der unberechtigten Weitergabe des Nutzeraccounts, inklusive Weitergabe der Anmeldedaten an eine andere Person, behält sich CMD die Sperrung des Nutzers für unbestimmte Zeit vor. Eine Weitergabe der Zugangskennung, insbesondere des Passwortes zur Anmeldung in der Smartphone-Applikation sowie online über das Webportal ist unzulässig.

[40] Bei einer unbeabsichtigten Weitergabe des Passwortes ist der Nutzer zur unverzüglichen Änderung des Passwortes online über das Webportal oder in der Velocity-Smartphone-Applikation verpflichtet. Könnte ein Dritter Kenntnis über das Passwort erlangt haben, so ist dieser Umstand CMD durch den Nutzer unverzüglich mitzuteilen.

  1. Haftung

[41] CMD haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von CMD oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CMD vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht , deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. . Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

[42] Der Nutzer haftet für Schäden, die er zu vertreten hat. Dies beinhaltet insbesondere die Entwendung (bspw. Diebstahl bei unzureichender Diebstahlsicherung), Verlust, Beschädigung sowie die unsachgemäße Entnahme, Bedienung oder Rückgabe eines Fahrrades, zudem auch für Schäden, die durch eine Verursachung oder die Beteiligung an einem Verkehrsunfall o. ä. entstanden sind.

[43] Vorsorglich wird klargestellt, dass der Nutzer von CMD nicht für Verschleiß an den Fahrrädern und Stationen haftbar gemacht werden kann, welcher bei ordnungsgemäßer Verwendung auftritt.

[44] Vom Nutzer verursachte Schäden, die er sich selbst oder anderen zufügt, trägt der Nutzer selbst. Haftpflichtschäden hat der Nutzer eigenverantwortlich abzusichern.

[45] Vom Nutzer verursachte Schäden, die er sich selbst oder anderen zufügt, trägt der Nutzer selbst. Haftpflichtschäden hat der Nutzer eigenverantwortlich abzusichern.

  1. Schadenspauschalen

[46] Bei folgenden Schäden, die der Nutzer zu vertreten hat, kann CMD einen pauschalen Schadensersatz in nachfolgenden Höhen vom Nutzer verlangen:

Schuldhafter Schadendurch NutzerSchadenspauschale

Entwendung oder Verlust des Fahrrades, sofern das Fahrrad nicht innerhalb von 14 Tagen aufgefunden wird und in den Besitz von CMD

gelangt.

€ 1.500,00 

Tagesausfallpauschale  ab Überschreiten der Höchstnutzungsdauer bei

a) Bewusster Überschreitung der Höchstnutzungsdauer
b) Unsachgemäßer Rückgabe ohne positive Bestätigung der Rückgabe durch die Station und ohne Mitteilung an CMD durch den Nutzer
c) Entwendung oder Verlust, wenn das Fahrrad innerhalb von 14 Tagen ab Entwendung oder Verlust aufgefunden wird und in den Besitz von CMD gelangt.

€ 35 pro Tag 
Vom Nutzer verschuldeter, notwendiger Außeneinsatz von Kundenservice und Technikdienst von CMD, insbesondere bei Entwendung oder Beschädigungen des Fahrrades, unsachgemäßer   Rückgabe des Fahrrades etc.€ 40,00 
Vom Nutzer verschuldeter, notwendiger Außeneinsatz von Kundenservice und Technikdienst von jeweils mehr als 30 Minuten, insbesondere bei Entwendung oder Beschädigungen des Fahrrades, unsachgemäßer Rückgabe des Fahrrades etc.€ 80,00 

Bearbeitungsgebühr für erste Benachrichtigung

 

€6,00 

Bearbeitungsgebühr für zweite Benachrichtigung

 

€8,00 

Bearbeitungspauschale  bei fehlgeschlagener Zahlungoder

Unbegründeter Rückgabe einer Lastschrift

€9,50 

Der Nutzer bleibt im Falle eines pauschalen Schadensersatzanspruches von CMD zum Nachweis berechtigt, dass CMD gar kein oder ein niedrigerer Schaden als die angefallene Pauschale entstanden ist.

Die Geltendmachung eines über die Pauschale hinausgehenden Schadensersatzanspruches wegen eines solchen Verstoßes bleibt hiervon unberührt. Die Pauschale wird aber auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet.

  1. Einzelfahrten

[47] Als Einzelfahrt wird die Nutzung eines Fahrrades zwischen Mietbeginn (Entnahme) und Rückgabe im Sinne des Abs. II. bezeichnet. Die Nutzungszeit ist die Differenz zwischen Rückgabezeitpunkt und Entnahmezeitpunkt.

[48] Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebotes kann die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats durch den Nutzer oder dessen Zahlungsfähigkeit über einen anderen Zahlungsweg (Kreditkarte, PayPal, o. ä., soweit angeboten) sein.

  1. Rechnung und Zahlung

[49] Die Nutzungsentgelte sind sofort nach Beendigung der Nutzung fällig und dürfen jederzeit von CMD in Rechnung gestellt und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen per SEPA-Lastschrift vom Konto des Nutzers oder über einen anderen Zahlungsweg (Kreditkarte, PayPal, o. ä., soweit angeboten) eingezogen werden.

[50] Die fälligen Rechnungsbeträge werden über das SEPA- Lastschriftverfahren vom Konto des Nutzers oder über einen anderen Zahlungsweg (Kreditkarte, PayPal, o. ä. soweit angeboten) eingezogen. Die Abrechnung kann über einen Zahlungsdienstleister erfolgen.

[51] Einwendungen gegen Belastungen aus Lastschriften sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung geltend zu machen. Ansprüche des Nutzers bei begründeten Einwänden nach Fristablauf bleiben unberührt. Sofern der Nutzer keine andere Weisung erteilt, werden Rückzahlungsansprüche gegen CMD dem Nutzerkonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.

[52] Eine Aufrechnung des Nutzers gegen Forderungen von CMD kann nur gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen erfolgen.

[53] Rechnungen werden dem Nutzer in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

  1. Sperrung des Zugangs

[54] Die Sperrung des Nutzerkontos hat den Verlust der Berechtigung des Nutzers zur Anmietung von Fahrrädern zur Folge. Die Registrierung des Nutzers bleibt davon zunächst unberührt.

[55] Eine Sperrung des Nutzerkontos kann CMD in begründeten Fällen, insbesondere in Fällen des Missbrauchs oder von Zahlungsrückständen des Nutzers, vornehmen.

[56] Als Missbrauch wird insbesondere jeder Verstoß gegen die AGB; jede Verwendung der Smartphone-Applikation, des Webportals, die nicht im Sinne dieser AGB vorgesehen ist; jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung eines Fahrrades und jede Handlung, die den reibungslosen Ablauf von Mietvorgängen beeinträchtigt, verstanden.

[57] Es bedarf keiner vorherigen Ankündigung der Sperrung eines Nutzerkontos durch CMD. Der Nutzer wird spätestens nach erfolgter Sperrung durch CMD benachrichtigt.

[58] Voraussetzung für die Sperrung eines Nutzerkontos wegen Zahlungsrückständen ist das Vorhandensein einer offenen Forderung von CMD gegenüber dem Nutzer.

[59] Des Weiteren ist es dem Nutzer untersagt,

a) Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme, die von CMD betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von CMD unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;
b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Anwendungen möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen.

Der Nutzer hat CMD unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass nicht berechtigte Personen gegen genannte Punkte verstoßen.

[60] CMD ist von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der zur Verfügung gestellten Anwendungen durch den Nutzer beruhen oder die sich aus vom Nutzer verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendungen verbunden sind.

[61] CMD ist unverzüglich über alle dem Nutzer bekannt gewordenen Mängel oder Sicherheitsrisiken an den zur Verfügung gestellten Anwendungen zu informieren, die im Zusammenhang mit den Diensten stehen.

  1. Kündigung

[62] Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit durch die Löschung des Nutzer-Accounts beendet werden.

[63] Das Recht der Vertragsparteien zu einer Accountlöschung und damit einhergehenden fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer

a) mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
b) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb CMD die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
c) schwerwiegende Verletzungen des Vertrags begangen hat, insbesondere Verletzungen der Verbote gemäß vorstehendem Par. [31] sowie die unsachgemäße Rückgabe des Fahrrades in Widerspruch zu vorstehendem Abschn. II;
d) nach Sperrung des Nutzerkontos gemäß Abschn. XI. ein neues Nutzerkonto eröffnet.

[64] Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch CMD wird das Nutzerkonto gemäß vorstehendem Abschn. XI. unmittelbar gesperrt.

  1. Datenschutz

[65] CMD erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogen Daten der Nutzer. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer beachtet CMD die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

[66] Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer wird auf die auf der Homepage von CMD abrufbare Datenschutzerklärungverwiesen.

[67] CMD muss für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen den Nutzern gegenüber und für die Erbringung der Dienstleistungen personenbezogene Daten zur GPS-Ortung verarbeiten. Die Verarbeitung geschieht auf Rechtsgrundlage DSGVO Art. 6, (1), lit. b und f. Eine Rekonstruktion des Standortes des gemieteten Fahrzeuges anhand der gesendeten GPS-Daten erfolgt ausschließlich in folgenden Fällen und zu folgenden Zwecken:

a) Bei einer nicht durch den Nutzer veranlassten Beendigung der Miete, z.B. bei ungewöhnlich langer Nutzungszeit im Interesse des Nutzers und des Anbieters;
b) Im Rahmen von Serviceanfragen bei der Nutzung (z.B. Buchung lässt sich nicht beenden, Fahrzeug lässt sich nicht auffinden, Assistenz bei Unfall);
c) Nachweis im Falle eines Schadensfalls: Für den Fall eines Unfalls oder eines anderen Schadenfalls, wie z.B. Beschädigung des Fahrzeugs;
d) Standortermittlung in Intervallen zur Nachverfolgung abhanden gekommener oder gestohlener Fahrzeuge;
e) Verbesserung der Verfügbarkeit: anonymisierte Auswertung von Orten, an denen die Nutzer bereits Buchungen durchgeführt haben, um die Verteilung der Fahrzeuge zu optimieren;

  1. Schlussbestimmungen

[68] Nebenabreden zu Verträgen zwischen einem Nutzer und CMD bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

[69] Der Rahmenvertrag und die (Einzel-)Mietverträge (inkl. Tarifoptionen) unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich möglich, Düsseldorf. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

[70] Erfüllungs- und Leistungsort ist der Ort, an dem die Transaktion gestartet wird.

[71] Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, sofern vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Selbiges gilt im Falle einer Regelungslücke. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Kontaktdaten

Connected Mobility Düsseldorf GmbH
Carlsplatz 18
40213 Düsseldorf

Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 60213
Geschäftsführer: Rolf Neumann, Dr. David Rüdiger
IBAN: DE13 3005 0110 1008 3749 26
Kontoinhaber: Connected Mobility Düsseldorf GmbH

Website: https://www.cmd.nrw  
E-Mail: info@cmd.nrw
Telefon: 0211 – 54 25 17 50