§14 ÖPNVG NRW
Nach § 14 ÖPNVG NRW können ÖPNV-Investitionen in die Infrastruktur von besonderem Landesinteresse gefördert werden. Hierzu hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV NRW) im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags NRW einen ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan erstellt.
Im Rahmen unseres geförderten Projekts unter dem Namen „Happy Mobility Radar“ entsteht eine Plattform, über die Bürger*innen ihren Bedarf an Mobilitätsangeboten melden können. Kartenbasiert können künftig beispielweise fehlende Fahrradstellplätze gemeldet werden. Die Förderquote beträgt 80%.